LAG: Projektauswahl mittels Umlaufbeschlüssen

10.07.2020

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt den bayerischen LAGn im Umlaufverfahren zu beschließen, dass wegen der Ausnahmesituation durch Corona alle Sitzungen bzw. Projektbeschlüsse und Entscheidungen über Einzelmaßnahmen im Rahmen im des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ im Umlaufverfahren erfolgen. Hierfür wird für einen begrenzten Zeitraum von §4 Absatz 3 der Geschäftsordnung abgewichen, in dem bestimmt ist, dass Abstimmungen im Umlaufverfahren nur erfolgen, wenn das Projekt in einer Sitzung des Entscheidergremiums besprochen wurde.

Der Vorteil ist, dass so Projektauswahlverfahren weiter durchgeführt werden können, obwohl persönliche Zusammenkünfte nicht stattfinden.

Beschlussvorschlag:

Das LAG-Entscheidungsgremium beschließt im Umlaufverfahren, dass alle Sitzungen bzw. Projektbeschlüsse und Entscheidungen über Einzelmaßnahmen im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ im Umlaufverfahren erfolgen, solange die Restriktionen aufgrund des Corona-Virus andauern.

Aufgrund der Ausnahmesituation kann von der Geschäftsordnung des LAG-Entscheidergremiums abgewichen werden, insbesondere von §4 Absatz 3
Die Schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren sollte nur in Ausnahmefällen, z. B. bei besonderer Dringlichkeit des Projektes, vorgenommen werden. Die Abstimmung im Umlaufverfahren darf nur erfolgen, wenn das Projekt in einer vorherigen Sitzung des Entscheidergremiums besprochen wurde und das Entscheidergremium einer Entscheidung im Umlaufverfahren zugestimmt hat.

Die Anforderungen an ein transparentes Projektauswahlverfahren bleiben unberührt.

mehrheitlich beschlossen

ja                  nein ☐              Enthaltung ☐