„Hoch die Hände, Wochenende“ – und die Hälfte geht auf uns!
Das fichtelfifty ist ein Angebot des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge speziell für Jugendliche und junge Erwachsene.
Ihr könnt am Freitagabend und Samstagabend (und in Nächten vor gesetzlichen Feiertagen) mit unseren teilnehmenden Taxi- und Mietwagenunternehmen zum halben Preis durch den Landkreis fahren!
Das fichtelfifty kann jeder im Alter zwischen 16-26 Jahren nutzen, der einen Wohnsitz im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat.
(Auszuweisen mit gültigem Personalausweis)
Ihr bucht die Fahrt einfach bei einem unserer Partnerunternehmen, bezahlt am Ende die Hälfte vom regulären Fahrpreis und bestätigt uns die Fahrt durch Eure Unterschrift!
So einfach geht’s – ruft an und genießt euer Wochenende.
Unser Erklärvideo zum fichtelfifty:
Unsere Partnerunternehmen
Marktredwitz:
· Mietauto Adrian: 09231 97 37 737
· Rawetzer Mietauto: 09231 81 618
· Taxi Bär: 09231 95 615
Selb:
· Mietauto Gruber: 09287 500 90 87
· Mietauto Licha: 09287 50 07 89
FAQs zum fichtelfifty
Das Angebot gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag zwischen 21 Uhr und 5 Uhr und zu den gleichen Zeiten in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen.
Im gesamten Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Damit Euch eine Fahrt nur noch die Hälfte kostet, muss der Start- und Zielort jeweils im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge liegen.
Ihr werdet mit den Taxis und Mietwägen der beteiligten Projektpartner gefahren. Maximal können vier Fahrgäste bei einer Fahrt transportiert werden. Wird eine Fahrt mit mehr Fahrgästen angemeldet, kann keine Bezuschussung durch den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge erfolgen.
Zum Bestellen einer Fahrt einfach bei einem der am Projekt beteiligten Mietwagen– bzw. Taxiunternehmen anrufen. Dieses schickt dann einen verfügbaren Wagen zu euch. Die Deadline für die letztmögliche Bestellung ist um 4:00 Uhr.
Nach dem Ende der Fahrt müsst Ihr die Fahrt auf den dafür im Wagen ausliegenden Abrechnungslisten bestätigen. Danach muss nur die Hälfte des aufgerufenen Fahrpreises gezahlt werden. Die andere Hälfte übernimmt der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge!
Aus rechtlichen Gründen muss derjenige, der die Fahrt bestellt, sie auch bezahlen (egal in welcher Reihenfolge ausgestiegen wird).
Der Höchstförderbetrag der durch den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge erbracht wird, beläuft sich auf 37 €. Daraus ergibt sich, dass eine Fahrt zu den Konditionen des fichtelfiftys maximal 74 € kosten darf – alles was diesen Wert übersteigt wird nicht mehr bezuschusst.
Weiterhin kann pro durchgeführter Fahrt nur eine Person gefördert werden. Mehrfachförderungen pro Fahrt sind ausgeschlossen.
Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder andere Fahrgäste darstellen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere für Personen, die unter unzumutbarem Einfluss berauschender Getränke oder sonstiger Substanzen stehen und somit eine Gefahr für die ordnungsgemäße Durchführung einer Fahrt darstellen.
Ebenfalls von dieser Regelung betroffen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten sowie Personen, die Schusswaffen mit sich führen (es sei denn, eine Berechtigung zum Führen liegt vor).
Das Fahrpersonal ist berechtigt, den Ausschluss dieser Personen von der Beförderung gegebenenfalls mit polizeilicher Hilfe durchzusetzen. Die Kosten für Verunreinigungen oder Sachbeschädigungen an Fahrzeugen – so durch den Fahrgast entstanden – können durch das Verkehrsunternehmen dem jeweiligen Fahrgast in Rechnung gestellt werden.