Förderung und Auswahlkriterien
Projektträger im Landkreis Wunsiedel i. F. wenden sich an die Geschäftsstelle der LAG. Gemeinsam mit dem LAG-Management wird die Projektidee besprochen und hinsichtlich der Förderfähigkeit nach LEADER beraten. Dabei ist es hilfreich, wenn der Projektträger im Vorfeld der Beratung dem LAG-Management eine Projektbeschreibung zukommen lässt.
Wird das Projekt im Rahmen der LEADER-Förderkulisse als förderfähig eingestuft, müssen neben der Projektbeschreibung weitere vorbereitende Schritte unternommen werden, um die relevanten Voraussetzungen zu erfüllen und die „Antragsreife“ zu erreichen, z. B. Kosten- und Finanzierungsplan auf Grundlage von Angeboten.
Sobald der Antrag diese Reife erreicht hat, wird das Projekt zur Bewertung und zum Beschluss in das Entscheidungsgremium der LAG eingebracht. Fällt diese Entscheidung positiv aus, kann der Projektträger mit diesem Beschluss einen LEADER-Förderantrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einreichen, welches für das LEADER-Programm zuständig ist. Dieses prüft und bewilligt dann die Förderung. In der Praxis werden die Projekte bereits im Vorfeld eng mit dem Amt für Landwirtschaft abgestimmt, so dass nach einem positiven LAG-Beschluss und unter Einhaltung der notwendigen Formalien in der Regel von einer Förderung ausgegangen werden kann

Projekte, die über LEADER gefördert werden, müssen zu mindestens einem Entwicklungs- und Handlungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) klar zuzuordnen sein und einen messbaren Beitrag leisten. Zudem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Lage des Projekts im Gebiet der LAG
- Trägerschaft gesichert
- Kosten transparent und angemessen
- (Ko-)Finanzierung gesichert
- Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit
- Positiver Beschluss des LAG-Entscheidergremiums
Mit der Checkliste der Projektauswahlkriterien prüft und bewertet das LAG-Entscheidergremium die antragsreife Projektbeschreibung und beschließt über eine Förderung für das Projekt.
Regelfördersätze bei LEADER-Projekten im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge:
- 60 %: sonstige Projekte
- 70 %: Kooperationsprojekte
- 80 %: transnationale Kooperationsprojekte
- 40 %: produktive Projekte jeder Art
- Mindestförderung: 3.000 €
- Höchstförderung: 200.000 €
Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig. Der Antragsteller muss mindestens 10 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln aufbringen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss / Anteilsfinanzierung.
Projekte dürfen vor Bewilligung grundsätzlich nicht begonnen sein. Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen.
Zentrale Ansprechpartner für das Förderprogramm LEADER sind die LEADER-Koordinatorinnen und -Koordinatoren. Mehr Infos zu LEADER in Bayern finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dort sind alle notwendigen Merkblätter und Formulare hinterlegt, die für die Beantragung von LEADER-Projekten benötigt werden.
Bitte laden Sie sich Formulare und Merkblätter immer direkt von der Seite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herunter, damit Sie die jeweils aktuellste Version bearbeiten.
Projekte, die über LEADER gefördert werden, müssen zu mindestens einem Entwicklungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) einen Beitrag leisten. Zudem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Lage des Projekts im Gebiet der LAG; bei Umsetzung ganz oder teilweise außerhalb muss das Projekt dem LAG-Gebiet dienen
- Trägerschaft gesichert
- Kosten transparent und angemessen
- (Ko-)Finanzierung gesichert (Vorfinanzierung nötig)
- Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit
- Positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums
Mit der Checkliste der Projektauswahlkriterien prüft und bewertet das LAG-Entscheidergremium die antragsreife Projektbeschreibung und beschließt über eine Förderung für das Projekt. Bewertet wird das Projekt nach folgenden Kriterien:
- Übereinstimmung mit den Zielen in der LES
- Beitrag zu weiteren Entwicklungszielen
- Beitrag zu weiteren Handlungszielen
- Grad der Bürger- und / oder Akteursbeteiligung
- Nutzen für das LAG-Gebiet
- Innovationsgehalt
- Vernetzter Ansatz zwischen Partnern und / oder Sektoren und / oder Projekten
- Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an seine Auswirkungen
- Beitrag zu Umwelt-, Ressourcen- und / oder Naturschutz
- Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge bzw. zur Steigerung der Lebensqualität
- Förderung der regionalen Wertschöpfung
- Beitrag zum sozialen Zusammenhalt
Regelfördersätze für LEADER-Projekte im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge:
- 60 %: sonstige Projekte
- 70 %: Kooperationsprojekte, auch transnational
- 40 %: produktive Projekte jeder Art
- Mindestförderung: 7.000 €
- Höchstförderung: 250.000 € (bei Kooperationsprojekten je LAG, jedoch insgesamt max. 1,5 Mio €)
Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig. Der Antragsteller muss mindestens 10 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln aufbringen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss / Anteilsfinanzierung.
Projekte dürfen vor Bewilligung grundsätzlich nicht begonnen sein. Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen.
Zentrale Ansprechpartner für das Förderprogramm LEADER sind die LEADER-Koordinatorinnen und -Koordinatoren. Mehr Infos zu LEADER in Bayern finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dort sind alle notwendigen Merkblätter und Formulare hinterlegt, die für die Beantragung von LEADER-Projekten benötigt werden.
Bitte laden Sie sich Formulare und Merkblätter immer direkt von der Seite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herunter, damit Sie die jeweils aktuellste Version bearbeiten.
Die LAG unterstützt im Sinne eines Regionalfonds nicht wettbewerbsrelevante Einzelmaßnahmen lokaler Akteure und Akteurinnen:
- Auf formlose schriftliche Anfrage werden beantragte Einzelmaßnahmen vom Entscheidungsgremium nach ihrem Beitrag zur Erfüllung eines oder mehrerer Entwicklungs- oder Handlungsziele und der Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Region bewertet. Ein Mittelwert von mindestens 1,5 Punkten gilt als Befürwortung des Zuschusses.
- Für die Gewährung eines Zuschusses müssen Einzelmaßnahmen mindestens einem Entwicklungs- oder Handlungsziel der LES zuzuordnen sein.
- Jede Einzelmaßnahme muss das Bürgerengagement in der Region stärken oder bürgerschaftlich initiierte Projekte unterstützen.
- Gefördert werden vorrangig Maßnahmen, die Kindern und Jugendlichen dienen oder unter Beteiligung dieser Zielgruppe initiiert und erarbeitet wurden.
- Antragsberechtigt sind sowohl private als auch juristische Personen.
- Ausgenommen sind kommunale Körperschaften sowie Einzelpersonen, Vereine, und Institutionen, die parteipolitische Ziele verfolgen. Ausgenommen sind zudem alle, die demokratie- oder verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.
- Die Höhe der Unterstützung beträgt 100 % der nachgewiesenen Nettokosten für die Durchführung einer Einzelmaßnahme.
- Mindestförderung: 500 €
- Höchstförderung: 5.000 €
- Die „Regelungen beim Projekt Unterstützung Bürgerengagement“ geben den Rahmen vor innerhalb dessen eine finanzielle Zuwendung gewährt werden kann.
- Die „Zielvereinbarung zur Durchführung einer Einzelmaßnahme im Rahmen des Projekts Unterstützung Bürgerengagement“ ist von jedem Antragsteller auszufüllen.
Geschäftsstelle der LAG
Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Zimmer 2.10
Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel
Telefon: 09232/80-666
Fax: 09232/80-9666
E-Mail: leader@landkreis-wunsiedel.de





