Einen ZUSCHUSS beantragen
Hier erfährst du kompakt und verständlich, welche Maßnahmen und Strukturen der Jugendarbeit auf Landkreis-Ebene gefördert werden, wer antragsberechtigt ist und nach welchen Grundsätzen entschieden wird.
Wir zeigen transparent, welche Förderbereiche es gibt – von Freizeitmaßnahmen über Jugendbildung bis hin zu Projekten, Ausstattung oder internationalem Austausch.
So kannst du schnell einschätzen, was für eure Arbeit möglich ist, wie die Finanzierung funktioniert und welche Schritte bis zur Förderung nötig sind. Förderung ist kein bürokratisches Labyrinth, sondern ein Werkzeug, damit gute Jugendarbeit wachsen kann – strukturiert, verlässlich und nachvollziehbar.
Unterstützung bei Anschaffung oder Reparatur von Geräten für die Jugendarbeit.
Beantragen können Mitgliedsorganisationen des KJR Wunsiedel i. Fichtelgebirge
- Fachliteratur
- Sportgeräte
- Audio-/Video-Technik
- Musikinstrumente
- Zelte & Lagerausstattung
Nicht förderfähig: kommerzielle Nutzung.
Bis zu 50 % der Kosten
Maximal 500 € pro Jahr
Geräte müssen im Eigentum der Jugendorganisation bleiben.
Die Grundförderung unterstützt Jugendorganisationen dabei, ihre Aufgaben auf Kreisebene wahrzunehmen – also Koordination, Vernetzung, Gremienarbeit und jugendpolitische Vertretung.
Beantragen können alle Mitgliedsorganisationen des KJR Wunsiedel i. Fichtelgebirge mit einem aktiven Kreisgremium (mindestens drei Ortsgruppen). Grundlage ist der vollständig ausgefüllte „Arbeitsberichtsfragebogen zur Förderung der Kreisverbände“.
- Verwaltung- und Geschäftsbedarf
- Reisekosten zu Gremiensitzungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Gremienkosten
- Grundpauschale 300 €/Jahr
- Geschäftsstellenpauschale: 500 €/Jahr
- Gruppenpauschale 30 € pro Ortsgruppe/Jahr
Auszahlung nur bei mind. 75 % Teilnahme der möglichen Delegierten an unseren Vollversammlungen.
Gefördert werden mehrtägige Maßnahmen mit Übernachtung, die gemeinsames Erleben, soziale Erfahrungen und Beteiligung junger Menschen ermöglichen.
Beantragen können alle Mitgliedsorganisationen des KJR Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
- Fahrtkosten
- Unterkunft & Verpflegung
- Raummieten
- Honorare
- Programm- und Materialkosten
- Mindestens 1 Übernachtung
- Maximal 21 Tage
- Mindestens 8 Teilnehmende
- Alter 6–26 Jahre
- 1 Betreuungskraft je 6 Teilnehmende
- Beteiligung der Jugendlichen an Planung und Durchführung
3 € pro Übernachtung und Teilnehmer/-in
Betreuer/-innen mit gültiger Juleica: doppelter Satz
Antrag spätestens 8 Wochen nach Durchführung mit:
Ausschreibung, Programmablauf, Teilnehmerliste (Original), Kostenübersicht.
Unterstützung bei der Verbesserung von Jugendräumen und Einrichtungen.
Beantragen können Mitgliedsorganisationen des KJR Wunsiedel i. Fichtelgebirge
- Renovierungsmaßnahmen
- Ausstattung von Jugendräumen
- kleinere bauliche Verbesserungen
- Eigenständige Nutzung durch Jugendliche
- Keine großen Baumaßnahmen (Landkreisebene zuständig)
- Keine rein gemeindlichen Kleinmaßnahmen
maximal 50 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 500 Euro/Jahr.
Vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin ist zunächst rechtzeitig und vor Maßnahmenbeginn die beabsichtigte Renovierungsmaßnahme beim KJR Wunsiedel (Geschäftsstelle) auf dem geltenden Formblatt anzuzeigen.
Nach Klärung einer Fördermöglichkeit wird vor Ort eine gemeinsame Besichtigung mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin und dem bzw. der KJR-Verantwortlichen für die zu renovierende Einrichtung durchgeführt. Gegebenenfalls wird dem Antragssteller oder der Antragstellerin ein Zuwendungsbescheid ausgehändigt.
Die Durchführung bzw. Fertigstellung der Renovierungsmaßnahme muss nach der Bewilligung und – wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt wird, – innerhalb von 8 Wochen erfolgen. Ansonsten verfällt die Bewilligung und die vorgesehenen Mittel werden für andere Antragssteller bzw. Antragstellerinnen/Renovierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung der Sonderförderung erfolgt dann automatisch im Rahmen der „Förderung der laufenden Jugendarbeit“ zum Jahresende des laufenden Geschäftsjahres.
Ein neuer Zuschussantrag für ein einmal bereits gefördertes Objekt kann erst wieder nach 3 Jahren gestellt werden.
Unterstützung der Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter/-innen.
Beantragen können Jugendleiter*innen von Mitgliedsorganisationen im KJR Wunsiedel i. Fichtelgebirge
- Teilnahmegebühren
- Fahrtkosten
Maßnahme muss zur Erlangung oder Verlängerung der Juleica berechtigen oder von anerkannten Trägern der Jugendarbeit durchgeführt werden.
- 50 % der Selbstkosten, max. 100 €
- Mit gültiger Juleica: 75 %, max. 150 €
- Pro Jugendverband/-gruppe/-verein auf max. 2 Personen/Jahr beschränkt
Antrag spätestens 8 Wochen nach Abschluss mit Teilnahmebestätigung und Kostennachweis.
Gefördert werden innovative, zeitlich befristete Projekte sowie Aktivitäten zu jährlich beschlossenen Schwerpunktthemen.
Beantragen können Mitgliedsorganisationen des KJR Wunsiedel i. Fichtelgebirge
- Honorare
- Fahrtkosten
- Mieten
- Verpflegung
- Arbeitsmaterial
- projektbezogene Nebenkosten
- Beteiligung junger Menschen in Planung, Durchführung und Auswertung
- Vorbereitungs- und Reflexionsphase nachweisbar
- Keine Doppelförderung
Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten und maximal 500 Euro/Jahr
Voranmeldung 8 Wochen vor Projektbeginn mit Projektbeschreibung und Kostenplan.
Abschlussbericht mit Finanzübersicht erforderlich.