Gründungszuschuss

Mit dem Gründungszuschuss fördert die Bundesagentur für Arbeit den Sprung aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit. Er besteht aus einem monatlichen Zuschuss für die Lebenshaltungskosten sowie einem zusätzlichen Betrag für die soziale Absicherung.

Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt:

  • 6 Monate lang erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in der Höhe Ihres letzten Arbeitslosengelds. Zusätzlich bekommen Sie 300 Euro monatlich als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen.
  • Wenn Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind, erhalten Sie anschließend neun Monate lang eine Förderung von je 300 Euro

Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben.
Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.