LAG: E-Rad-Stationen im Fichtelgebirge kommen

10.07.2020

Das Fichtelgebirge bietet als Radregion hervorragende Möglichkeiten sowohl für Freizeitradler/innen, Rennradfahrer/innen, anspruchsvollere Touren- und Mountainbiker/innen als auch im Alltagsverkehr. Dies spiegelt sich in den hohen Zahlen begeisterter Radfahrer/innen wider, die die zahlreichen Touren erfahren. Seit einigen Jahren wird bereits intensiv in die Infrastruktur und in die Vermarktung investiert.

Während man früher davon ausging, dass Radfahren im Mittelgebirge nur für all jene etwas ist, die die Herausforderung suchen und einiges an Kondition mitbringen, hat sich dies inzwischen komplett gewandelt. Auch durch die Entwicklungen im E-Bike-Bereich von sehr schweren Fahrrädern mit Akkus mit nur geringer Reichweite hin zu leichten E-Bikes für jede Fahrart mit entsprechend leistungsfähigen Akkus hat sich das Fichtelgebirge bei allen Altersgruppen als Radregion etabliert.

Der Trend im Radfahren – mit E oder ohne – geht seit Jahren in allen Bereichen hin zu hochwertigen und daher teuren Fahrrädern. Diese diebstahlsicher abzustellen stellt Radfahrer/innen immer wieder vor Herausforderungen.

Aufgrund der steigenden Anzahl an Fahrradfahrer/innen und auch aufgrund des immer hochwertiger werdenden Equipments setzt der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge das Projekt E-Rad-Station Fichtelgebirge um. Hierbei sollen an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und an touristischen Schwerpunkten im Fichtelgebirge sichere und hochwertige Fahrradabstellanlagen geschaffen werden. Um der stetig wachsenden Anzahl an E-Bike-Fahrer/innen gerecht zu werden, werden neben konventionellen Radeinstellmöglichkeiten auch Einstellmöglichkeiten mit Lademöglichkeit geschaffen.

Gemeinsames Projekt E-Rad Stationen

13 Gemeinden haben den Landkreis mit der Lead-Partnerschaft des gemeinsamen Projekts E-Rad-Station Fichtelgebirge, insbesondere mit der Erarbeitung der Konzeption, der Beantragung der Fördermittel, der Ausschreibung und der finanziellen Abwicklung beauftragt. Der Landkreis stattet die Gemeinden mit Fahrradabstellanlagen aus. Diese bestehen aus 8 Einstellmöglichkeiten ohne Lademöglichkeit und bis zu 4 Einstellmöglichkeiten mit Lademöglichkeit, die an mit den Gemeinden vereinbarten Standorten aufgestellt werden.

Die Gemeinden verpflichten sich die zur Verfügung gestellten Einstellmöglichkeiten einzig für den Zweck des Radabstellens und Ladens von Fahrrädern bzw. E-Bikes zu verwenden. Die Zweckbindungsfrist beginnt mit der Übergabe der Einstellmöglichkeiten an die Gemeinde und endet frühestens nach 12 Jahren. Die notwendigen Kosten für Anschaffung, Lieferung, Montage und Vermarktung werden durch Zuschüsse und den Landkreis erbracht. Die Kosten für Verlegung / Bereitstellung der elektrischen Leitungen bis zum Standort der jeweiligen Fahrradabstellanlage sowie für Anschluss, Unterhalt und Pflege werden von den Gemeinden erbracht. Die Radeinstellmöglichkeiten werden allen diskriminierungs- und kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

Auswahl der Standorte

Die Standortwahl für die Radabstellanlagen wurde in enger Abstimmung mit den teilnehmenden Gemeinden getroffen. Voraussetzung für einen geeigneten Standort war neben der Alltagsfrequenz durch einheimische Radfahrer/innen vor allem eine Besucherfrequenz touristischer Radfahrer/innen. Bei der Projektplanung ergaben sich so vor allem Bus-/Bahnhöfe und Marktplätze als hoch frequentierte und daher ideale Standorte für die geplanten Radabstellanlagen.

Folgende 24 Standorte wurden als besonders geeignet identifiziert:

  • Bad Alexandersbad: ALEXBAD Gesundheitszentrum, Archedorf Kleinwendern
  • Kirchenlamitz: Bahnhof, Marktplatz
  • Marktleuthen: Bahnhof, Marktplatz
  • Marktredwitz: Bahnhof/Busbahnhof, Einkaufszentrum KEC, Auenpark
  • Nagel: Natur- und Kräuterdorf (Erllohe 11)
  • Röslau: Festplatz Geiersgarten, Bürgerhaus
  • Schirnding: Radrastplatz an der Röslaubrücke
  • Schönwald: Bahnhof
  • Selb: Rathaus, Busbahnhof, Bahnhof Selb Stadt, Porzellanikon
  • Thiersheim: Marktplatz
  • Thierstein: Wohnmobilstellplatz
  • Tröstau: Wohnmobilstellplatz
  • Wunsiedel: Bahnhof Holenbrunn, Busbahnhof, Luisenburg

An jedem der 24 Standorte werden jeweils 8 Fahrradeinstellmöglichkeiten ohne Lademöglichkeit geschaffen. Dazu werden an 23 Standorten jeweils 4 Fahrradeinstellmöglichkeiten mit Lademöglichkeit geschaffen; aus Platzgründen werden am Standort in Schirnding nur 2 Fahrradeinstellmöglichkeiten mit Lademöglichkeit aufgestellt. Die Abstellmöglichkeiten, mit denen die Standorte ausgestattet werden, sind vom ADFC zertifiziert.

Die Fahrradeinstellmöglichkeiten ohne Lademöglichkeit werden als Fahrradparker umgesetzt, die beidseitig genutzt werden können. Die Einstellmöglichkeiten mit Lademöglichkeit werden als ebenerdige Box umgesetzt. Sowohl bei den Fahrradparkern als auch bei den Boxen erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, sich den gewünschten Farbton auszusuchen, so dass sich die Fahrradabstellanlagen insgesamt in das jeweilige Stadtbild einfügen und damit harmonieren.

Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge setzt das Projekt „E-Rad-Station Fichtelgebirge“ als Einzelprojekt ab Frühjahr 2021 bis Herbst 2022 um. Das Projekt dient der Erreichung des Entwicklungsziels 2.

Kostenübersicht

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 224.867,56 Euro. Hiervon sollen 113.378,60,00 Euro aus LEADER gefördert werden. 88.587,10 Euro sind aus dem BayGVFG beantragt. Der Landkreis Wunsiedel i. F. als Projektträger trägt den Eigenanteil in Höhe von 22.901,86 Euro.

Das Projekt wurde in der Sitzung des LAG-Entscheidergremiums am 26.08.2019 vorgestellt. Das LAG-Entscheidergremium stimmte einstimmig für eine Empfehlung des Projekts zur LEADER-Förderung aus dem Einzelprojekte-Budget der LAG. Bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen wurde das Projekt nochmals konkretisiert, so dass sich Abweichungen zwischen dem LAG-Beschluss und der einzureichenden Antragsunterlagen bei der Zahl der beteiligten Kommunen, den Gesamtkosten, den geplanten Stationen, den geplanten E-Ladestationen und der Standorte ergaben. Die Abweichungen betrugen z. T. bis zu 30 % und wurden daher als wesentliche Abweichungen eingestuft, die nicht mehr zweifelsfrei durch den LAG-Beschluss abgedeckt waren. Daher ist ein neuer LAG-Beschluss erforderlich.

Die Beschlussfassung im Umlaufverfahren fand zwischen dem 3.07. und dem 09.07.2020 statt. Alle Mitglieder des LAG-Entscheidergremiums haben entsprechende Informationen zur Entscheidung per Mail zugesandt bekommen, um nach Durchsicht und Bewertung schriftlich abzustimmen. 17 (von 17) stimmberechtigten Mitgliedern haben sich an der Abstimmung beteiligt, davon 12 aus dem Bereich der Wirtschafts- und Sozialpartner (70,6 %). Das LAG-Entscheidergremium stimmte mit einer Gegenstimme mehrheitlich für eine Empfehlung des Projekts zur LEADER-Förderung aus dem Einzelprojekte-Budget der LAG.