„Heimat 2.0“ – Neue Fördermöglichkeit im BULE

01.07.2020

Digitale Lösungen für strukturschwache ländliche Räume gesucht

Die Digitalisierung durchdringt mittlerweile weite Bereiche des Lebens und bietet enorme Chancen dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse künftig näherzukommen. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben den Startschuss für die neue gemeinsame Förderinitiative „Heimat 2.0“ gegeben. Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) möchte „Heimat 2.0“ in strukturschwachen ländlichen Räumen mithilfe von digitalen Lösungen die Daseinsvorsorge sichern und die Lebensqualität verbessern. Zu diesem Zweck werden bis 2023 bundesweit Modellvorhaben gefördert.

„Heimat 2.0“ richtet sich in erster Linie an kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure in strukturschwachen ländlichen Räumen, die ihr Engagement im Bereich der Daseinsvorsorge durch digitale Anwendungen sichern, verbessern oder ausweiten wollen.
Antragsberechtigt sind jeweils einzeln oder in einer Projektkooperation: Gemeinden/Gemeindeverbände unterhalb der Kreisebene sowie zivilgesellschaftliche Institutionen (juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts). Zusammenschlüsse (bestehende oder neu formierte Kooperationen sowie interkommunale Kooperationen) der genannten Akteure zu einem Kooperationsvorhaben sind ausdrücklich erwünscht!

Förderfähig sind Vorhaben, die einem der folgenden Themenfelder zugeordnet werden können:

  • Lokale und regionale Versorgung
  • Bildung, Qualifizierung und digitale Kompetenzen
  • Gesundheits- und Pflegeversorgung
  • öffentliche Verwaltung
  • soziale und kulturelle Angebote
  • Zivilgesellschaft und Ehrenamt
  • Schaffung attraktiver Wohn- und Arbeitsstandorte

Bis 2023 sollen rund acht Modellvorhaben die Möglichkeit erhalten, die Entwicklung oder Verbreitung solcher innovativen digitalen Anwendungen zu erproben, die langfristig geeignet sind, durch eine Sicherung und Verbesserung von Angeboten der Daseinsvorsorge die Lebensqualität zu sichern.
Der Förderzeitraum ist auf maximal 36 Monate angelegt (Start 2020/2021). Die Projekte müssen im Jahr 2023 abgeschlossen werden.
Die Förderquote pro Modellvorhaben beträgt bis zu 90 %. Der Umfang der Förderung soll bei jedem der ausgewählten Projekte zwischen 200.000 Euro und 600.000 Euro über einen dreijährigen Zeitraum liegen. Eine Unter- und Überschreitung ist in begründeten Einzelfällen zulässig.

Alle Informationen und Unterlagen finden Sie in den Anlagen oder unter: www.bule-heimat20.de .
Reichen Sie Ihre Projektideen anhand des Bewerbungsformulars ein und senden Sie dieses zusammen mit den Anlagen an bewerbung@bule-heimat20.de. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2020.

Förderaufruf für Modellvorhaben

Bewerbungsformular