LAG: LEADER-Finanzmanagement ab 2020

24.02.2020

Auch nach vollständigem Ausschöpfen des Orientierungswerts gibt es für die LAG Möglichkeiten, weitere Projekte auszuwählen und umzusetzen. Mit dem neuen Finanzmanagement für die Projektauswahl „unter Vorbehalt“ soll gewährleistet werden, dass der LEADER-Prozess in den einzelnen LAGs bezüglich Projektumsetzung kontinuierlich erfolgen kann und gleichzeitig eine optimale Ausschöpfung aller noch verfügbaren Fördermittel (EU- und Landesmittel) gewährleistet ist.

Der konkrete Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Übergang von Projektauswahl „innerhalb verfügbarem Orientierungswert“ zu Projektauswahl „unter Vorbehalt“
    Es ist davon auszugehen, dass beim ersten Projekt noch verfügbare Restmittel zur Verfügung stehen aber diese nicht mehr für eine vollständige Finanzierung in der beantragten Höhe ausreichen. In diesem Fall gilt, dass das gesamte Projekt „unter Vorbehalt“ ausgewählt wird. In der betreffenden Auswahlsitzung sind deshalb zunächst alle Projekte vom Entscheidungsgremium zu bewerten. Erst dann kann in der Reihenfolge der Bewertung darüber entschieden werden welche(s) Projekt(e) „unter Vorbehalt“ ausgewählt werden. Sobald eine LAG das erste Projekt „unter Vorbehalt“ auswählt, bleibt sie auf dieser „Verfahrensschiene“. Das bedeutet, das auch alle weiteren Projektauswahlverfahren dieser LAG nur noch mit Beschlüssen „unter Vorbehalt“ erfolgen können.
  2. Umlaufverfahren bei Projektauswahl „unter Vorbehalt“
    Umlaufverfahren sind möglich, wenn das betreffende Projekt bereits zuvor in einer Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums besprochen wurde. Das bedeutet, dass lt. Protokoll in dieser vorausgehenden Sitzung das Projekt zwar diskutiert wurde aber keine Projektauswahl erfolgte. Ebenfalls ist im Protokoll der Beschluss vermerkt, für das Projekt ein Umlaufverfahren zuzulassen. Jedes Umlaufverfahren zählt jeweils als eigene Auswahlsitzung. Sofern in einem Umlaufverfahren mehrere Projekte gleichzeitig bewertet werden gilt auch hier das übliche Ranking der bewerteten Projekte.
  3. Unterlagen für Projektauswahl „unter Vorbehalt“
    In den LAG-Unterlagen (LAG-Stellungnahme und/oder Protokoll) ist an geeigneter Stelle immer der Vermerk „Projektauswahl unter Vorbehalt“ anzubringen. Nach jedem Projektauswahlverfahren (oder Umlaufverfahren) legt die LAG zeitnah die komplette aktualisierte Rankingliste beim zuständigen AELF vor. Das Gesamtranking der Projekte ergibt sich wie folgt:
    – Chronologische Reihenfolge der Projektauswahlsitzungen der LAG (für den Fall, dass mehr als ein Auswahlverfahren/Umlaufverfahren für Projekte „unter Vorbehalt“ durchgeführt wurden).
    – Reihenfolge nach Punktzahl innerhalb des jeweiligen Auswahlverfahrens
  4. Antragstellung
    Projektanträge für „unter Vorbehalt“ ausgewählte Vorhaben können von Antragstellenden laufend bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die Förderanträge werden von der Bewilligungsstelle bis zum Status „bewilligungsreif“ bearbeitet. Dann entscheidet das StMELF in Abstimmung mit der zuständigen Bewilligungsstelle im Einzelfall darüber, ob der Orientierungswert für die LAG erhöht und damit das Projekt bewilligt werden kann. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtsituation aller LAGs und im Rahmen der aktuell noch verfügbaren Mittel. Für dieses Verfahren ist grundsätzlich die Reihenfolge des Gesamtrankings strikt einzuhalten. Das bedeutet, dass nur Projekte auf den vordersten Rängen bewilligt werden können. Sofern eine LAG in einer (oder mehreren) Projektauswahlsitzungen weitere Projekte bereits ausgewählt hat, können diese nur zum Zuge kommen, wenn die im Ranking davor befindlichen Projekte verbeschieden sind (Projekt entweder bewilligt, zurückgezogen, abgelehnt oder verfristet).
  5. Empfehlungen für die LAGs
    Aufgrund der bereits dargestellten Bedeutung der Projektreihenfolge (Ranking) wird empfohlen, bei Beschlüssen „unter Vorbehalt“ jeweils nur wenige Projekte je Sitzung auszuwählen und insbesondere nur über solche Projekte zu entscheiden, die alle Voraussetzungen erfüllen um rasch bewilligt werden zu können. Weitere Projektauswahlverfahren oder Umlaufverfahren sollten möglichst erst dann durchgeführt werden, wenn Anträge aus den vorherigen Auswahlverfahren verbeschieden sind. Generell sollten die LAGs im Rahmen der Projektsteuerung aktiv dazu beitragen, dass „unter Vorbehalt“ ausgewählte Projekte rasch und vollständig beantragt werden. Gegebenenfalls kann hier auch auf Antragsteller entsprechend eingewirkt werden (z.B. evtl. Projekt zurückziehen) damit nachfolgende Projekte noch zum Zuge kommen können.
  6. Kooperationsprojekte
    Für die Beschlussfassung bzw. Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung ist es unerheblich ob für das geplante Kooperationsprojekt in den einzelnen LAGs noch verfügbare Mittel vorhanden sind oder ob die spätere Projektauswahl (für eine oder mehrere LAGs) „unter Vorbehalt“ getroffen wird. Falls bei einem gemeinsamen Kooperationsprojekt (unteilbares Projekt) eine Partner-LAG oder mehrere Partner-LAGs bereits eine Projektauswahl „unter Vorhalt“ treffen, kann das Projekt nur dann genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung „unter Vorbehalt“ auch erfüllt sind. Bei Kooperationsprojekten, die nur aus Teilprojekten mit Antragstellung durch jede beteiligte LAG bestehen, kann somit die Antragsstellung und Bewilligung zügiger erfolgen als im o.g. Fall.

Zusammengefasst wird deutlich, dass auch für das Finanzmanagement „unter Vorbehalt“ die bisherigen Regeln gelten. Bis auf die Dokumentation des Auswahlverfahrens „unter Vorbehalt“ durch die LAG und die noch höhere Bedeutung der Projekt-Rangfolge gibt es für LAGs und Antragstellende bis auf weiteres keine Sonderbestimmungen. Damit soll den LEADER-Akteur*innen auch weiterhin die möglichst zügige und kontinuierliche Umsetzung ihrer Strategien ermöglicht werden.