Ab sofort Unterstützung für Bürgerengagement möglich

25.02.2019

„Unterstützung Bürgerengagement“ ist ein Einzelprojekt im Sinne eines Regionalfonds zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LAG Fichtelgebirge-Innovativ. Im Rahmen des Projekts kann die LAG auf formlose schriftliche Anfrage hin nicht-wettbewerbsrelevante Maßnahmen lokaler Akteure finanziell unterstützen, die den Entwicklungszielen der LES dienen und das Bürgerengagement in der Region stärken. Begünstigte können sowohl private als auch juristische Personen sein. Ausgenommen sind kommunale Körperschaften sowie Einzelpersonen, Vereine, Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die parteipolitische Ziele verfolgen. Die möglichen Maßnahmen müssen mindestens einem Entwicklungsziel der LES dienen. Hieraus ergibt sich ein breites Themenspektrum für die einzelnen Maßnahmen. Jede Maßnahme muss das Bürgerengagement in der Region stärken oder bürgerschaftliches Engagement unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die vorrangig Kindern und Jugendlichen von 0 bis 27 Jahren dienen oder unter Beteiligung dieser Zielgruppe erarbeitet wurden.

Nach der LEADER-Förderrichtlinie werden Projekte mit einem Zuschuss von weniger als 3.000 Euro nicht bewilligt. Gerade Maßnahmen von bürgerschaftlich Engagierten unterschreiten diesen Betrag aber oftmals. Trotzdem leisten aber diese Maßnahmen einen sinnvollen Beitrag zur Regionalentwicklung. Mit dem Regionalbudget „Unterstützung Bürgerengagement“ können nun genau diese Maßnahmen finanziell unterstützt werden.

Die „Regelungen beim Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ der LAG Fichtelgebirge-Innovativ e. V.“ stellen den Rahmen innerhalb dessen eine finanzielle Zuwendung gewährt werden kann dar. Die „Zielvereinbarung zur Durchführung einer Einzelmaßnahme im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement““ ist von jedem Antragsteller auszufüllen. Die genannten Unterlagen stehen hier zur Verfügung.

Die Höhe der Unterstützung beträgt 100 % der nachgewiesenen Nettokosten für die Durchführung einer Einzelmaßnahme, jedoch mindestens 250 Euro und maximal 2.500 Euro.